
Sabine Kirchmayr-Schliesselberger
Die Einlage von spekulationsverfangenen Beteiligungen einerseits und steuerverstrickten wesentlichen Beteiligungen iSd § 31 EStG andererseits wirft interessante Fragen zur Abgrenzung von außerbetrieblichen und betrieblichen Wertänderungen auf. Vor allem bei der Einlage wertgeminderter Beteiligungen erscheint aber die durch das StruktAnpG 2006 geschaffene Differenzierung zwischen diesen beiden Einlagefällen unsachlich und daher verfassungswidrig.
Georg Kofler
Der Beitrag untersucht die Frage, inwieweit eine Abschreibung abnutzbarer Wirtschaftsgüter über die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinaus ohne Eigentümerwechsel möglich bzw zulässig ist.
Sebastian Bergmann / Martin Lehner
Einer der Schwerpunkte des akademischen Schaffens von Markus Achatz bestand in den vergangenen Jahren in der Verfassung eines Kommentars zum KSt-Recht. Der Beitrag ist diesem Schaffensschwerpunkt gewidmet und skizziert die in der Literatur bisher noch wenig beleuchteten Voraussetzungen für die Bildung und steuerliche Anerkennung von versicherungstechnischen Rückstellungen für Versicherungsunternehmen nach § 15 KStG. Im Einzelnen wird auf die Deckungs-, Schwankungs- und Schadenrückstellung eingegangen.
Thomas Bieber
Art 9 Abs 7 KStG normiert ein allgemeines Abzugsverbot für Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen an Gruppenmitgliedern. Dieses ist in mancher Hinsicht teleologisch zu reduzieren, um dem Gesetzeszweck zu entsprechen. Darüber hinaus sind auch Veräußerungsgewinne, ungeachtet einer fehlenden expliziten gesetzlichen Regelung, nach Ziel und Zweck des Gesetzes symmetrisch zu Veräußerungsverlusten zu behandeln.
Werner C. Haslehner
Der Steuerrechtler, der sich mit der Besteuerung von Körperschaften öffentlichen Rechts befasst, assoziiert diese wohl als Spezialrechtsbereich zu bezeichnende Materie mit Markus Achatz. Er hat sich in vielerlei Hinsicht intensiv mit dem Thema beschäftigt. In diesem Sinne freue ich mich, ihm zu seinem 50. Geburtstag den Beitrag zu widmen.
Tina Ehrke-Rabel
Markus Achatz ist einer der profiliertesten Universitätslehrer und renommiertesten Forscher im Bereich der Umsatzsteuer auf nationaler und europäischer Ebene. Aus diesem Grund hoffen wir, dass eine Analyse der aktuell vom EuGH entschiedenen Frage, unter welchen Voraussetzungen der von Privatlehrern erteilte Schul- und Hochschulunterricht von der Mehrwertsteuer befreit ist, sein Interesse findet.
Michael Tumpel / Harald Moshammer
Im März 2010 hat das BMF vier Verordnungsentwürfe im Umsatzsteuerbereich zur Begutachtung ausgesandt. Einer dieser Verordnungsentwürfe betrifft dabei ua die Verlagerung des Ortes sonstiger Leistungen bei Sportwetten und Glücksspielumsätzen durch Drittlandsunternehmer sowie die Vermittlung dieser Umsätze.
Dietmar J. Aigner
Zweitwohnung als Büro | Aliquotierung bei gemischt veranlassten Reisen zulässig | Firmenwertverpachtung | Schenkung eines Einzelunternehmens mit negativem Kapitalkon | Stehenlassen einer Forderung | vGA von Unsicherheitszuschlägen | Wiener Verfahren | NoVA-Zuschlag | Zeitlicher Bezug in der ZM bei sonstigen Leistungen | Betriebsstättengewinnermittlung | Verschwiegenheitspflicht von Steuerberatern und Rechtsanwälten | Keine Schätzungsberechtigung | Wegfall der Geschäftsgrundlage | Steuerberaterhaftung für außergewöhnliche Belastung
Christian Huber / Peter Pichler
Markus Achatz hat sich auch immer wieder zu spannenden Fragen des Finanzstrafrechts zu Wort gemeldet. Dabei waren ihm gerade Fragen der abgabenrechtlichen und strafrechtlichen Verjährung ein besonderes Anliegen. Der Beitrag ist dem Geburtstagskind gewidmet.
Roman Leitner
Die Frage des Maßstabs der Vertretbarkeit einer Rechtsansicht im Steuerstrafrecht ist ein Steuer-Sudoku der Kategorie „sehr schwierig“. Der 50er von Markus Achatz gibt mir die Gelegenheit, zu versuchen, dieses Sudoku zu lösen und auf den ersten Blick bestehende Unterschiede zwischen seiner und meiner Ansicht zu dieser Frage aufzulösen.
Gerald Toifl
Durch das IRÄG 2010 wird anstelle der bisherigen Konkurs- und Ausgleichsverfahren ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen. Im Beitrag werden die wichtigsten Neuerungen im Überblick dargestellt, sowie die Änderungen zur Lösung von Arbeitsverhältnissen im Insolvenzfall näher beleuchtet.
Caroline Graf-Schimek
Immer wieder stellt sich in der Praxis für den Arbeitgeber die Frage nach den Rechten und Pflichten, welche die Funktion eines Arbeitnehmers als Betriebsratsmitglied mit sich bringt.
Christina Marx