
Sabine Kirchmayr-Schliesselberger / Markus Achatz
Die steuerliche (Gleich-)Behandlung von Finanzprodukten ausländischer Anbieter wird von der Finanzverwaltung neuerlich hinterfragt. Die erhöhte Aufmerksamkeit genießen derzeit ausländische fondsgebundene Lebensversicherungsprodukte, bei denen – ähnlich den liechtensteinischen Stiftungen – die Frage der steuerlichen Transparenz im Vordergrund steht.
Tatjana Polivanova-Rosenauer
Oftmals wird Mietern iZm einer Wohnungsvermietung auch ein Abstellplatz für Fahrzeuge vermietet. Der Beitrag untersucht, ob eine solche Nutzungsüberlassung eine unselbständige Nebenleistung zur als Hauptleistung anzusehenden Wohnungsvermietung darstellt und in weiterer Folge deren umsatzsteuerliches Schicksal teilt. Diese Frage ist von praktischer Bedeutung, da die Vermietung von Abstellplätzen für Fahrzeuge, sofern sie umsatzsteuerlich als selbständige Leistung zu qualifizieren ist, zwar wie die Vermietung zu Wohnzwecken von der Befreiung der Grundstücksvermietung ausgenommen ist, allerdings anders als diese nicht dem ermäßigten Steuersatz iHv 10%, sondern dem Normalsteuersatz iHv 20% unterliegt.
Patrick Pfister
Zwei Unternehmensstandorte | Forderungsabschreibung im Konzern | Betriebsaufgabe im Konkurs | Abfertigung wegen Änderungskündigung | Verbesserungsvorschläge einer Sekretärin | Scheinrechnung trotz Rückgängigmachung als vGA | Vorsteuerabzug für die Umlegung einer öffentlichen Straße durch ein Einkaufszentrum | Uneinbringlichkeit von Forderungen in der Insolvenz | Uneinbringlichkeit von Forderungen vor der Insolvenz | Sachdividende als Zession | Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Optionsvertrag | Abtretung Anwartschaftsvertrag | Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital
Christian Huber / Peter Pichler
Die neue CDU/CSU/FDP-Regierung will dafür sorgen, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird.
Erich Lochmann
Im Jahr 2007 habe ich mich in einer zweiteiligen Serie sehr ausführlich mit Vortragenden und Lehrenden auseinander gesetzt. In den Folgejahren hat es diverse gesetzliche Änderungen sowie Änderungen in den Richtlinien (LStR und EStR) gegeben. Deshalb habe ich mich entschlossen, eine neue Version dieses Beitrags zu schreiben. Im ersten Teil werden die wesentlichen Regelungen für Vortragende und Lehrende im EStG dargestellt. Der zweite Teil setzt sich mit den Regelungen im SV-Recht sowie mit den Lohnnebenkosten auseinander.
Stefan Steiger
Lehrlinge und deren Dienstgeber sind gesetzlich in den ersten beiden Lehrjahren von der Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen befreit. Laut der bisherigen langjährigen Vollzugspraxis der Gebietskrankenkassen steht die zweijährige Beitragsbefreiung im Fall einer verkürzten Lehrzeit (bzw bei Lehrzeit- oder Schulzeitenanrechnung) nur für einen entsprechend verkürzten Zeitraum zu. Diese Ansicht der Gebietskrankenkassen wurde nun durch eine aktuelle VwGH-Entscheidung widerlegt: Die Krankenversicherungsbeitragsbefreiung steht für die ersten beiden Jahre des Lehrlings im konkreten Unternehmen zu.
Rainer Kraft
Im Rahmen der Regierungsklausur Anfang März 2010 hat die Bundesregierung die Art-15a-B-VG-Vereinbarung über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung beschlossen sowie sich zur Einrichtung einer Transparenz-Datenbank zu Erfassung staatlicher Transferleistungen bekannt.
Helwig Aubauer / Rainer Thomas
Der OGH hat sich in seiner Entscheidung v 22. 10. 2009, 8 ObA 60/09w, mit dem Begriff der Dienstreise im Kollektivvertrag für Handelsangestellte beschäftigt.
Stephanie Quissek